Rechtliches · Stand 19. Juli 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Der Peak Atlas HQ GmbH für Geschäftskunden. 26 Abschnitte, klar strukturiert — mit hovernder Übersicht links und einem Motiv pro Abschnitt.

Vertragspartner
Peak Atlas HQ GmbH
Sitz
Würzburg, Bayern
Register
HRB 17790
Zielgruppe
Unternehmer § 14 BGB
§ 01

Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die Peak Atlas HQ GmbH, Eichhornstraße 5, 97070 Würzburg — eingetragen beim Amtsgericht Würzburg, HRB 17790.

  • Gilt für Beratung, Consulting und Managed Services.
  • Gilt für Software, Plattformen und digitale Werkzeuge.
  • Gilt für Workshops, Live-Formate und Inhalte.
  • Ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  • Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern.
Abschnitt 01 · 26
§ 01Peak Atlas · AGB
§ 02

Vertragsbestandteile und Rangfolge

Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge — individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

  • Individueller Vertrag oder Auftragsformular
  • Angebot mit Leistungsbeschreibung
  • Statement of Work
  • Service Level Agreement
  • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
  • Diese AGB
Abschnitt 02 · 26
§ 02Peak Atlas · AGB
§ 03

Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  • Unterzeichnung oder elektronische Bestätigung
  • Abschluss eines Online-Bestellprozesses
  • Ausdrückliche Auftragsbestätigung
  • Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch

Textform, insbesondere elektronisch, ist ausreichend.

Abschnitt 03 · 26
§ 03Peak Atlas · AGB
§ 04

Leistungen von Peak Atlas

Peak Atlas erbringt Leistungen mit branchenüblicher fachlicher Sorgfalt. Beratung und Betreuung sind Dienstleistungen — geschuldet wird die Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

  • Methoden, Prozesse und Werkzeuge werden eigenverantwortlich gewählt.
  • Einsatz von verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern zulässig.
  • Weiterentwicklung durch gleichwertige Lösungen möglich.
  • Zusatzleistungen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Abschnitt 04 · 26
§ 04Peak Atlas · AGB
§ 05

Keine Erfolgs-, Umsatz- oder Leadgarantie

Peak Atlas übernimmt keine Garantie für:

  • Umsätze, Gewinne oder Cashflows
  • Kosteneinsparungen
  • Leads, Anfragen oder Termine
  • Antwort-, Termin- oder Abschlussquoten
  • Rankings, Reichweiten oder Werbeergebnisse
  • Investitionen oder Finanzierungen

Eine Erfolgsgarantie besteht nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet ist.

Abschnitt 05 · 26
§ 05Peak Atlas · AGB
§ 06

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Daten, Freigaben und Zugänge bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
  • Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität aller Angaben
  • Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Inhalte
  • Prüfung von Ergebnissen vor produktiver Nutzung
  • Fristen verlängern sich bei verspäteter Mitwirkung angemessen.
Abschnitt 06 · 26
§ 06Peak Atlas · AGB
§ 07

Termine und Leistungserbringung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  • Fristen beginnen mit Vertragsschluss und Vorauszahlung.
  • Teilleistungen sind zulässig.
  • Verzögerungen aus höherer Gewalt verlängern Fristen.
  • Wesentliche Verzögerungen werden mitgeteilt.
Abschnitt 07 · 26
§ 07Peak Atlas · AGB
§ 08

Software und Plattformzugänge

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

  • Zugangsdaten vertraulich behandeln
  • Sichere Passwörter verwenden
  • Konten nicht weitergeben
  • Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter sperren
  • Sicherheitsvorfälle unverzüglich melden

Verboten sind Weiterverkauf, Reverse Engineering, Umgehung von Sicherheitsbeschränkungen sowie jede rechtswidrige oder betrügerische Nutzung.

Abschnitt 08 · 26
§ 08Peak Atlas · AGB
§ 09

Künstliche Intelligenz und Automatisierung

Leistungen können KI, maschinelles Lernen und automatisierte Entscheidungsunterstützung einsetzen.

  • KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein.
  • Der Kunde bleibt für Entscheidungen und Veröffentlichungen verantwortlich.
  • KI ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
  • Sensible Daten nur in freigegebene Systeme eingeben.
  • Kundendaten werden nicht ohne Rechtsgrundlage für öffentliche Modelle verwendet.
Abschnitt 09 · 26
§ 09Peak Atlas · AGB
§ 10

Drittanbieter und externe Systeme

Peak Atlas kann Hosting, CRM, Zahlungsdienstleister, Werbe- und Analyseplattformen sowie KI-Dienste als Drittanbieter einsetzen.

  • Kunde und Drittanbieter können eigene Verträge schließen.
  • Werbebudgets und Lizenzen nur enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart.
  • Keine Haftung für Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs.
  • Peak Atlas unterstützt bei Fehleranalyse und Alternativen.
Abschnitt 10 · 26
§ 10Peak Atlas · AGB
§ 11

Wissensinhalte, Academy und Live-Formate

Videos, Vorlagen, Workshops und Live-Sessions unterstützen die betriebliche Beratung — ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.

  • Curriculum oder Zertifikat nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
  • Fernunterrichtsschutzgesetz wird beachtet, sofern einschlägig
  • Aufzeichnungen nur mit vorheriger Information und Rechtsgrundlage
Abschnitt 11 · 26
§ 11Peak Atlas · AGB
§ 12

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

  • Setup-, Analyse- und Onboarding-Gebühren mit Vertragsschluss fällig
  • Wiederkehrende Vergütungen im Voraus je Abrechnungszeitraum
  • Standard-Abrechnungszeitraum: ein Kalendermonat
  • Zahlungsziel: 7 Kalendertage ab Rechnungszugang
  • Reise- und Fremdkosten separat, nur nach Freigabe
Abschnitt 12 · 26
§ 12Peak Atlas · AGB
§ 13

Zahlungsverzug und Leistungssperre

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und -folgen.

  • Aussetzung nach Mahnung und angemessener Frist
  • Sofortige Sperre bei Zahlungsverweigerung, Betrugsindizien oder Sicherheitsrisiken
  • Zahlungspflicht bleibt während der Sperre bestehen
  • Freischaltung nach vollständigem Zahlungsausgleich
Abschnitt 13 · 26
§ 13Peak Atlas · AGB
§ 14

Laufzeit und Kündigung

Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

  • Ohne Mindestlaufzeit: 30 Tage zum Monatsende
  • Mit Mindestlaufzeit: Kündigung erstmals zu deren Ende
  • Danach unbestimmte Zeit mit 30-Tage-Frist zum Monatsende
  • Textform ausreichend — E-Mail genügt
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
Abschnitt 14 · 26
§ 14Peak Atlas · AGB
§ 15

Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Vertragsende enden zeitlich befristete Software-, Plattform- und Inhaltszugänge.

  • Rechtzeitiger Datenexport durch den Kunden
  • Angemessene Frist zur Datenübernahme möglich
  • Löschung gemäß Aufbewahrungsfristen und AV-Vereinbarung
  • Dauerhafte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Ergebnissen bleiben
Abschnitt 15 · 26
§ 15Peak Atlas · AGB
§ 16

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Peak Atlas behält Rechte an vorhandenen Methoden, Frameworks, Vorlagen, Software, Marken und Know-how.

  • Nach vollständiger Zahlung: einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am individuellen Ergebnis
  • Nutzung für eigene betriebliche Zwecke, inkl. Bearbeitung
  • Kein Weiterverkauf, keine Unterlizenzierung, keine konkurrierende Verwertung
  • Quellcode und interne Prompts nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Abschnitt 16 · 26
§ 16Peak Atlas · AGB
§ 17

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich.

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Kunden-, Mitarbeiter- und Finanzdaten
  • Strategien, Preise und Kalkulationen
  • Zugangsdaten und technische Dokumentation

Die Pflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort — Geschäftsgeheimnisse darüber hinaus.

Abschnitt 17 · 26
§ 17Peak Atlas · AGB
§ 18

Datenschutz

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze.

  • Gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung, wo erforderlich
  • Kunde verantwortet Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten
  • Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen
  • Gegenseitige Unterstützung bei Anfragen und Sicherheitsvorfällen
Abschnitt 18 · 26
§ 18Peak Atlas · AGB
§ 19

Referenznennung

Name, Logo, Aussagen oder Ergebnisse des Kunden werden nur mit vorheriger Zustimmung als öffentliche Referenz verwendet.

  • Zustimmung auf Inhalte, Medien oder Zeiträume beschränkbar
  • Anonymisierte Erkenntnisse sind ohne Zustimmung nutzbar
Abschnitt 19 · 26
§ 19Peak Atlas · AGB
§ 20

Mängel und Störungen

Der Kunde meldet erkennbare Mängel unverzüglich und möglichst konkret. Peak Atlas erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

  • Dienstleistung: mangelhaft bei fehlender fachlicher Sorgfalt
  • Software: mangelhaft bei reproduzierbarer, erheblicher Funktionsabweichung
  • Kein Mangel bei Problemen im Kundenverantwortungsbereich
  • Kein Mangel bei Ausfällen externer Systeme
Abschnitt 20 · 26
§ 20Peak Atlas · AGB
§ 21

Haftung

Peak Atlas haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • Leichte Fahrlässigkeit: nur vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden
  • Haftungsgrenze: Nettovergütung der letzten 12 Monate
  • Bei Laufzeit < 12 Monate: die vereinbarte Nettovergütung
  • Datenverluste nur i.H.d. Wiederherstellungsaufwands
  • Regelungen gelten auch für Organe und Erfüllungsgehilfen
Abschnitt 21 · 26
§ 21Peak Atlas · AGB
§ 22

Freistellung bei Rechtsverletzungen

Der Kunde stellt Peak Atlas von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalten oder Geschäftsmodellen entstehen.

  • Umfasst angemessene Rechtsverteidigungskosten
  • Peak Atlas informiert und ermöglicht Mitwirkung
  • Gilt nicht, soweit Peak Atlas die Verletzung zu vertreten hat
Abschnitt 22 · 26
§ 22Peak Atlas · AGB
§ 23

Höhere Gewalt

Keine Haftung für Verzögerungen aus Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.

  • Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien
  • Behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle
  • Großflächige Internet- oder Infrastrukturstörungen
  • Erhebliche Cyberangriffe trotz Schutzmaßnahmen

Bei Dauer über 60 Tagen kann der betroffene Leistungsteil gekündigt werden.

Abschnitt 23 · 26
§ 23Peak Atlas · AGB
§ 24

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertrag stammenden Forderungen aufrechnen.

  • Zurückbehaltungsrecht nur aus demselben Vertragsverhältnis
  • Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt
Abschnitt 24 · 26
§ 24Peak Atlas · AGB
§ 25

Änderungen der AGB

Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.

  • Änderungen bestehender Verträge bedürfen der Zustimmung
  • Änderungsvorschläge bei neuen Gesetzen oder Sicherheitsstandards
  • Schweigen gilt nicht als Zustimmung
Abschnitt 25 · 26
§ 25Peak Atlas · AGB
§ 26

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Gerichtsstand: Würzburg (bei Kaufleuten und juristischen Personen d. ö. R.)
  • Peak Atlas kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen
  • Vertragssprache: Deutsch
  • Salvatorische Klausel bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Abschnitt 26 · 26
§ 26Peak Atlas · AGB